Das OLG Köln hat in einer neuen Entscheidung
zur Beurteilung des objektiven Interesses bei der GoA Stellung genommen. Dieses Thema ist für die juristische Ausbildung sehr wichtig und soll im Folgenden kurz dargestellt werden.
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Dienstag, 12. Mai 2020
Das objektive Interesse bei der GoA
Labels:
GoA,
objektives Interesse
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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