Eine neue Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG Berlin, Beschluss vom 29. Oktober 2024 – 21 U 52/24) zeigt sehr schön auf, welche Vorschriften man auf einen typengemischten Vertrag anwenden muss. Das soll im Folgenden kurz aufgezeigt werden.
Eine neue Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG Berlin, Beschluss vom 29. Oktober 2024 – 21 U 52/24) zeigt sehr schön auf, welche Vorschriften man auf einen typengemischten Vertrag anwenden muss. Das soll im Folgenden kurz aufgezeigt werden.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zu der Frage, wann ein Betreiber einer Waschanlage für Schäden an einem Kfz bei Waschvorgang haftet, bietet Gelegenheit, sich mit diesem wichtigen Bereich des vertraglichen Schadensersatzes auseinanderzusetzen.