Im juristischen Studium stellt das Erbrecht nur ein Nebenfach dar, sodass man nicht mehr als Grundkenntnisse der Materie haben muss. Eine allein erbrechtliche Klausur wird deshalb wohl kaum Gegenstand einer Prüfung sein. Allerdings gibt es zahlreiche Einfallstore im Erbrecht für die Anwendung der anderen Bücher des BGB.
So kann ein Prüfer eine
erbrechtliche Gestaltung wählen, um sodann den Hauptteil der Arbeit im
allgemeinen Schuldrecht anzusiedeln.
Als
Beispiel wäre etwa das Vermächtnis zu nennen, welches unmöglich sein könnte
gem. § 275 BGB mit der Folge der Anwendbarkeit des § 283 BGB.
Im Folgenden soll es um den Nachweis des Erbrechts gehen.