Zwei neuere
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12.4.2012 - VII ZR 13/11
zur Schuldübernahme; BGH, Urteil vom 1.2.2012 - VIII ZR 307/10 zur
Vertragsübernahme) geben Anlass, die befreiende Schuldübernahme näher zu
betrachten. Es sollen dabei
Anhaltspunkte für eine Abgrenzung von anderen Beteiligungen Dritter auf der
Schuldnerseite sowie Auslegungshilfen bei den gängigen Arten der
Schuldsicherung gegeben werden.
Die
Schuldübernahme und die ihr verwandten Konstellationen - wie z.B. die Vertragsübernahme,
der Schuldbeitritt und die Bürgschaft - gehören zum Pflichtstoff der
Universitätsausbildung und haben durchaus Examensrelevanz. Insbesondere bei den oft in Klausuren geprüften
Bürgschaftsfällen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Parteien nicht etwa
ein anderes Sicherungsmittel vereinbart haben.