Jeder, der nicht
nur ganz am Anfang der juristischen Ausbildung steht, weiß, was sich hinter
diesen Kürzeln verbirgt, nämlich die Drittschadensliquidation und der Vertrag
mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
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Freitag, 26. August 2016
DSL und VSD
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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