Stellt das Wegwerfen einer Plastikflasche am Flughafen eine Übereignung dar oder liegt eine Dereliktion vor?
Vor einigen Tagen war ich am Flughafen und habe kurz vor dem Sicherheitscheck eine Tonne gesehen, in welche man seine gefüllten Wasserflaschen einwerfen kann, denn sie dürfen nicht mit ins Flugzeug gebracht werden. Auf der Tonne war gestanden, dass es sich um eine „Dereliktion gem. § 959 BGB“ handele.
Im Folgenden will ich meine Ansicht zu dieser rechtlichen Bewertung geben.