„Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihrs nicht aus, so
legt was unter.“
Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"
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Viel Spaß beim Lesen!
Mittwoch, 29. Juli 2015
Erklärung der Anfechtung oder des Rücktritts?
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Anfechtung,
Auslegung,
Rücktritt,
Umdeutung
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
Montag, 20. Juli 2015
Rückerwerb des Nichtberechtigten
Im Sachenrecht sollte man als Jurist in der Ausbildung eine
besondere Konstellation kennen, die sich hinter der Bezeichnung „Rückerwerb des
Nichtberechtigten“ verbirgt. Es geht
dabei um den Fall, dass etwa der Eigentümer einer beweglichen Sache den
unmittelbaren Besitz auf einen anderen überträgt, der z.B. Verwahrer oder
Mieter ist. Wenn nun der Besitzer die
Sache an einen Dritten veräußert, kann Letzterer durchaus gutgläubig das
Eigentum daran erwerben, da die Sache gerade nicht abhandengekommen ist, §§ 932
ff. BGB. Sofern nun der Dritte in der
Folge das Eigentum wieder auf den ursprünglichen Nichtberechtigten überträgt,
stellt sich die Frage, ob dieser das Eigentum jetzt vom Berechtigten erwerben
kann. Das ist in der Rechtsprechung und
Literatur umstritten.
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
Donnerstag, 9. Juli 2015
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht
In der juristischen Ausbildung an der Universität ist das
Handelsrecht ein Nebenfach, das man nur in den Grundzügen beherrschen muss. Diese Grundzüge erfassen in der Regel auch
die Handelsgeschäfte im Allgemeinen, worunter unter anderem das kaufmännische
Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369 ff. HGB fällt. Es soll daher kurz angesprochen werden,
obgleich es eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass hier in einer Prüfungsarbeit
tieferes Detailwissen verlangt wird.
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
Freitag, 3. Juli 2015
Sich widersprechende AGB
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass
ein Unternehmen K unter Beifügung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei
einem Unternehmen V eine Bestellung über die Lieferung einer Kaufsache abgibt,
wobei Letzteres dieses Angebot unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen annimmt.
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AGB,
widersprechende AGB
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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