Im Recht der unerlaubten Handlung gibt es
mehrere Vorschriften, mit denen Studierende nur selten bis gar nicht in
Berührung kommt. Dazu zählt insbesondere die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB.
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Donnerstag, 27. April 2017
Die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB
Labels:
Billigkeitshaftung
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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