Im Deliktsrecht gibt es etwa Neues durch eine
Gerichtsentscheidung, bei welcher eine Katze einen Mann gebissen hat.
Diese neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom26. April 2022 – VI ZR 1321/20) zeigt die Weite der Gefährdungshaftung des Tierhalters gem. § 833 S. 1 BGB auf. Sie ist durchaus von Interesse für die juristische Ausbildung, auch wenn es dabei um die Beweislast geht.
Das Urteil wird nachfolgend kurz aufgezeigt.