Im Bereich des sogenannten Schockschadens gilt es, die Änderung
der Rechtsprechung zu diesem Thema zu beachten. Regelmäßig findet sich die
Problematik im Rahmen der Prüfung der Vorschrift des § 823 I BGB. Hier geht es
um die Rechtsgutsverletzung.
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Sonntag, 26. Februar 2023
Änderung der Rechtsprechung zum Schockschaden
Labels:
Schockschaden
Der Autor war als Richter tätig und verfasst eBooks zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Strafrecht
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