Mein heutiger Beitrag beschäftigt sich zur Abwechslung mit
dem Gesellschaftsrecht, welches sich bei Jurastudenten keiner großen
Beliebtheit erfreut. Auch hier werden
von den Prüfungsämtern regelmäßig nur Kenntnisse der Grundzüge erwartet, sodass
es ausreicht, wenn man sich einen Überblick über die Materie verschafft, ohne
größeres Einzelwissen zu erwerben.
Wer
sich also ein Grundwissen in diesem Sinne angeeignet hat, dem wird sich die
hier zu besprechende Problematik leicht erschließen, obgleich sie doch recht
speziell ist.
Es geht um die Haftung des Schein-Kommanditisten bei einer Schein-KG.