Die Sittenwidrigkeit stellt im deutschen Zivilrecht ein zentrales Korrektiv dar, das die Privatautonomie begrenzt. Sie ist insbesondere in § 138 BGB geregelt und dient dem Schutz grundlegender Wertvorstellungen der Rechts- und Sozialordnung. Für Jurastudierende ist das Verständnis der Sittenwidrigkeit essenziell, da sie in zahlreichen Fallkonstellationen eine Rolle spielt.
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Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
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Sonntag, 2. August 2026
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