Im ersten Staatsexamen sind Verkehrsunfälle sehr beliebt, was ich immer wieder in meinen Beiträgen erwähne. Jede/r Examenskandidat/in sollte daher mit den Vorschriften der §§ 7, 18 StVG vertraut sein und auch einiges an Detailwissen haben, um die hohen Punktzahlen zu erreichen.
Im Folgenden geht es darum, dass kein "rechts vor links" auf öffentlichen Parkplätzen gilt.
