Im ersten Staatsexamen sind Verkehrsunfälle sehr beliebt, was ich immer wieder in meinen Beiträgen erwähne. Jede/r Examenskandidat/in sollte daher mit den Vorschriften der §§ 7, 18 StVG vertraut sein und auch einiges an Detailwissen haben, um die hohen Punktzahlen zu erreichen.
Im Folgenden geht es darum, dass kein "rechts vor links" auf öffentlichen Parkplätzen gilt.
Der Verkehrsunfall im Studium
Vieles muss man in dem Bereich des Verkehrsunfalls einfach nur einmal gehört haben und wird es dann auch nicht mehr vergessen, da es zudem im richtigen Leben sehr hilfreich sein kann, bestimmte Kenntnisse zu haben.
Äußerst wichtig sind dabei die Gefährdungshaftung des Halters und die Haftung des Fahrers für vermutetes Verschulden.
Dazu habe ich hier einen umfassenden Beitrag zur Haftungsbegründung und zur Haftungsausfüllung geschrieben, der auch die Einbeziehung der Haftpflichtversicherung mit umfasst.
Entscheidung zu "rechts vor links" auf Parkplatz
So hat der Bundesgerichtshof vor kurzem zur
Vorfahrtsregelung auf einem Parkplatz entschieden:
„Die
Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ("rechts vor links") findet
auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder
unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO
Anwendung, soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger
Straßencharakter zukommt.“
Damit findet sich also ein weiteres kleines Detail im Recht des Straßenverkehrs, das man kennen sollte.
Weiterführende Literatur
Hinsichtlich des Aufbaus der genannten Vorschriften will ich erneut auf mein eBook* zum Deliktsrecht hinweisen, mit welchem man sich für das Examen fit machen kann.
Nachfolgend zu finden:
Juristische Übungsfälle zum Deliktsrecht
Hier sind weitere Artikel zur Halterhaftung zu finden:
https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/2023/03/explodierte-batterie-und-7-i-stvg.html
https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/2021/10/halterhaftung-beim-kfz-7-stvg.html
https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/2021/10/noch-mehr-halterhaftung.html
https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/2021/03/haftung-nach-7-i-stvg.html
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