Im Kaufvertragsrecht existiert ein äußerst
umstrittenes Problem in der Form des höherwertigen aliuds. In einer solchen
Fallgestaltung liefert der Verkäufer versehentlich eine Sache, die werthaltiger
ist als die nach dem Vertrag geschuldete.
Der Artikel ist nicht mehr hier erhältlich.
Mittlerweile gibt es aber ein eBook* zu diesem Thema mit gutachterlich aufbereitetem Fall:
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