Wer noch vor der Modernisierung des
Schuldrechts Jura studiert hat, kann sich bestimmt noch an die Problematik des
Weiterfressers erinnern.
Dabei geht es darum, dass ein Käufer eine Sache kauft,
bei welcher ein funktional abgrenzbares Teil fehlerhaft ist und nach Übergabe
die restliche Kaufsache beschädigt oder zerstört. Fraglich ist dann, wie der
Käufer Schadensersatz verlangen kann.

