Hier kann man kaum jemandem verübeln, wenn er auf Lücke lernt und einfach hofft, dass dieses Thema im Examen nicht geprüft wird.
In der gängigen juristischen Ausbildungsliteratur findet sich dazu auch sehr wenig. Im Folgenden will ich deshalb einen kurzen Überblick geben und die Einordnung im Gutachten erläutern.
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erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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