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Sonntag, 26. Februar 2023

Änderung der Rechtsprechung zum Schockschaden

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum Schockschaden bei unerlaubten Handlungen geändert, was im Beitrag erklärt wird
Im Bereich des sogenannten Schockschadens gilt es, die Änderung der Rechtsprechung zu diesem Thema zu beachten. Regelmäßig findet sich die Problematik im Rahmen der Prüfung der Vorschrift des § 823 I BGB. Hier geht es um die Rechtsgutsverletzung.


Schockschaden in der juristischen Ausbildung


Wer im Jurastudium etwas weiter fortgeschritten ist, wird sich mit der Problematik des Schockschadens auskennen. Es handelt sich um einen Teilbereich des Deliktsrechts, der für die Ausbildung sehr wichtig ist.


Alte Rechtsprechung


Bisher hatte das Gericht angenommen, dass nur dann eine solche Rechtgutsverletzung vorliege, wenn die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehe, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt seien.


Neue Rechtsprechung


Diese einschränkende Rechtsprechung gibt das Gericht nun auf (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - VIZR 168/21).

Amtlicher Leitsatz:

„Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht wurde. Ist die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar, hat sie also Krankheitswert, ist für die Bejahung einer Gesundheitsverletzung nicht erforderlich, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind (insoweit Aufgabe Senatsurteil vom 21. Mai 2019 - VI ZR 299/17, BGHZ 222, 125 Rn. 7 mwN).“

Solche Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind von großer Bedeutung für die Ausbildung. Denn hier kann man davon ausgehen, dass sich in der Zukunft ein Fall im Examen zu genau diesem Thema findet.


Weiterführende Literatur


Es lohnt sich also, den Schockschaden generell etwas genauer zu untersuchen. Dazu habe ich einen  Fall in meinem eBook* „Juristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II“ gutachterlich gelöst, den man hier finden kann:


Juristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II

 

Hier ist ein weiterer Artikel zum Schockschaden


Schockschaden und Arztfehler


Hier sind weitere Artikel zum Schadensrecht zu finden


Mitverschulden bei der Haftungsausfüllung, § 254 II 1 BGB

Dieselskandal und Schadensrecht

Schadensminderungspflicht und Kaskoversicherung

Schadensersatz bei Verletzung des Anwartschaftsrechts



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