Schockschaden in der juristischen Ausbildung
Wer im Jurastudium etwas weiter fortgeschritten ist, wird sich mit der Problematik des Schockschadens auskennen. Es handelt sich um einen Teilbereich des Deliktsrechts, der für die Ausbildung sehr wichtig ist.
Alte Rechtsprechung
Bisher hatte das Gericht angenommen, dass nur dann eine solche Rechtgutsverletzung vorliege, wenn die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehe, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt seien.
Neue Rechtsprechung
Diese einschränkende
Rechtsprechung gibt das Gericht nun auf (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - VIZR 168/21).
Amtlicher Leitsatz:
„Bei
sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren
Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine
Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim
Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten
verursacht wurde. Ist die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar, hat
sie also Krankheitswert, ist für die Bejahung einer Gesundheitsverletzung nicht
erforderlich, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen
Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind (insoweit Aufgabe Senatsurteil vom 21.
Mai 2019 - VI ZR 299/17, BGHZ 222, 125 Rn. 7 mwN).“
Solche Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind von großer Bedeutung für die Ausbildung. Denn hier kann man davon ausgehen, dass sich in der Zukunft ein Fall im Examen zu genau diesem Thema findet.
Weiterführende Literatur
Es lohnt sich also, den Schockschaden generell etwas genauer zu
untersuchen. Dazu habe ich einen Fall in
meinem eBook* „Juristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II“ gutachterlich gelöst,
den man hier finden kann:
Juristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II
Hier ist ein weiterer Artikel zum Schockschaden
Hier sind weitere Artikel zum Schadensrecht zu finden
Mitverschulden
bei der Haftungsausfüllung, § 254 II 1 BGB
Dieselskandal
und Schadensrecht
Schadensminderungspflicht
und Kaskoversicherung
Schadensersatz
bei Verletzung des Anwartschaftsrechts
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