Das Verfahren der einstweiligen Verfügung gehört zum Pflichtstoff in der juristischen Ausbildung an der Universität. Hier sind lediglich die Grundzüge in diesem zivilprozessrechtlichen Gebiet erforderlich, also kein tieferes Wissen.
Das Oberlandesgericht Dresden hat in einer neuen Entscheidung dazu Stellung genommen, welche Beweismittel in einem solchen Verfahren zulässig sind. Zur Vertiefung der Problematik bietet sich die Lektüre des Beschlusses daher an.



