Im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht ist es mitunter nicht leicht, zwischen einem Schadensersatz neben und statt der Leistung zu unterscheiden. Eine Entscheidung des BGH (Urteil des VII. Zivilsenats vom 7.2.2019 - VII ZR 63/18) kann zur Abgrenzung herangezogen werden, wodurch die Situation vielleicht etwas durchsichtiger wird.

