Mittlerweile hat wohl jeder mitbekommen, dass der
Gesetzgeber den Behandlungsvertrag gesetzlich in den §§ 630a ff. BGB geregelt
hat. Wie aber kommt dieser Vertrag
zustande und welche Anspruchsgrundlagen für einen Schadensersatz bestehen für
den Patienten bei einem Behandlungsfehler?
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