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Dienstag, 24. März 2015

DIE BEFREIENDE SCHULDÜBERNAHME UND IHRE ABGRENZUNG VON VERWANDTEN KONSTELLATIONEN (Teil 1)

Zwei neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12.4.2012 - VII ZR 13/11 zur Schuldübernahme; BGH, Urteil vom 1.2.2012 - VIII ZR 307/10 zur Vertragsübernahme) geben Anlass, die befreiende Schuldübernahme näher zu betrachten.  Es sollen dabei Anhaltspunkte für eine Abgrenzung von anderen Beteiligungen Dritter auf der Schuldnerseite sowie Auslegungshilfen bei den gängigen Arten der Schuldsicherung gegeben werden.

Die Schuldübernahme und die ihr verwandten Konstellationen - wie z.B. die Vertragsübernahme, der Schuldbeitritt und die Bürgschaft - gehören zum Pflichtstoff der Universitätsausbildung und haben durchaus Examensrelevanz.  Insbesondere bei den oft in Klausuren geprüften Bürgschaftsfällen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Parteien nicht etwa ein anderes Sicherungsmittel vereinbart haben.

Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* Aufsätze zum Zivilrecht“.




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