In einem juristischen Forum habe ich vor kurzem entdeckt,
dass hinsichtlich der Möglichkeit der Anfechtung oder des Widerrufs von
nichtigen Rechtsgeschäften bei vielen jungen Juristen eine große Verunsicherung
herrscht. So liest man etwa, dass ein
Kaufvertrag bereits aus einem anderen Grund nichtig sei, weshalb keine
Anfechtung oder ein Widerruf mehr möglich seien. Hier soll etwas Licht ins Dunkel gebracht
werden.
Der Artikel ist auf diesem Blog nunmehr neu verfasst, siehe hier:
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