Ein beliebtes Thema in juristischen Prüfungsarbeiten ist die
Problematik der vom Geschäftsherrn erteilten Vollmacht, deren Wirksamkeit nach
dessen Tod zu untersuchen ist. Hier
existieren verschiedene Möglichkeiten, mit denen man sich als Student vertraut
machen sollte. Im Gesetz finden sich nur
sporadisch Regelungen, die genau diesen Fall erfassen. So wird in § 52 III HGB festgeschrieben, dass eine
Prokura auch über den Tod des Inhabers
des Handelsgeschäfts hinaus gültig bleibt.
Gleiches gilt für eine Prozessvollmacht, § 86 1. Hs. ZPO.
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