Im Anschluss an meinen vorhergehenden Beitrag über die
Vollmacht und ihre Gültigkeit nach dem Tod des Vollmachtgebers will ich noch
auf die Folgen dieser Fallgestaltung eingehen.
Aus einem juristischen Forum im Internet lässt sich erkennen, dass hier
erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit der Geschäfte des
Bevollmächtigten besteht.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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