Heimlich, still und leise hat der Bundesgerichtshof (BGH,
Urteil vom 16. Juni 2015 - XI ZR 243/13) seine Rechtsprechung in den
sogenannten Anweisungsfällen geändert. Das
gibt Anlass, diesen Kernbereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse näher zu
betrachten.
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