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Samstag, 10. Oktober 2015

Haftung des Abschleppunternehmers

An der Universität ist in Prüfungsaufgaben immer wieder die Konstellation zu finden, dass eine Person ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellt, weshalb der Eigentümer des Grundstücks nun ein Abschleppunternehmen beauftragt, um es abschleppen zu lassen.  Dann geht es regelmäßig um das Recht des Eigentümers, den Pkw abschleppen zu lassen.

Wenn man den Fall dergestalt fortführt, dass das Auto nun vom Unternehmer beim Abschleppvorgang beschädigt wird, stellt sich die Frage, ob der Falschparker gegen diesen einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* Aufsätze zum Zivilrecht“.





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