An der Universität ist in Prüfungsaufgaben immer wieder die
Konstellation zu finden, dass eine Person ihr Fahrzeug auf einem privaten
Parkplatz abstellt, weshalb der Eigentümer des Grundstücks nun ein
Abschleppunternehmen beauftragt, um es abschleppen zu lassen. Dann geht es regelmäßig um das Recht des
Eigentümers, den Pkw abschleppen zu lassen.
Wenn man den Fall dergestalt fortführt, dass das Auto nun vom
Unternehmer beim Abschleppvorgang beschädigt wird, stellt sich die Frage, ob
der Falschparker gegen diesen einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
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