Das Recht der Stellvertretung wird an der Universität schon
im ersten Semester gelehrt. Viele Studenten/innen haben zu dieser Zeit aber noch nicht den nötigen Überblick, um schwierigere
Fallkonstellationen lösen zu können, die insbesondere auch handelsrechtliche
Aspekte beinhalten, wie etwa die Handlungsvollmacht gem. § 54 HGB.
Gerade die Abgrenzung, ob nun eine solche
Vollmacht vorliegt oder lediglich eine im Umfang nach außen beschränkte BGB-Vollmacht,
führt so manchen jungen Juristen zur Verzweiflung.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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Vielen Dank für die hilfreichen Kriterien zur Abgrenzung der Vollmacht.
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