Der Allgemeine Teil des Schuldrechts stellt ein enorm umfangreiches
Gebiet dar, das man als Jurastudent in den ersten Semestern kaum in allen
Einzelheiten überblicken kann. Nach der
Schuldrechtsreform hat dieser Bereich aber nunmehr noch größere Bedeutung
erlangt, nämlich gerade deshalb, weil im Besonderen Teil auf die allgemeinen
Regeln verwiesen wird (siehe etwa § 437 BGB).
Wer also den Allgemeinen Teil nicht bewältigt hat, wird auch mit dem
Besonderen Teil Schwierigkeiten haben.
Ein ganz besonders fehlerträchtiges Gebiet ist dabei der
Verzug. Regelmäßig tappen junge Juristen
hier in die Falle und verschenken Punkte in einer Prüfungsarbeit.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr
erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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