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Sonntag, 7. Februar 2016

Der Überbau

Aus dem Bereich des Sachenrechts findet sich in Prüfungsarbeiten gelegentlich das Problem des Überbaus.  Wenn etwa ein Grundstückseigentümer auf seinem Boden ein Gebäude errichten lässt, das allerdings infolge eines Versehens des vom Eigentümer beauftragen Bauunternehmers über die Grenze zum Nachbarn zu einem geringen Teil auf dessen Grundstück gebaut wird und der Nachbar erst nach vollendeten Tatsachen (also nach Vollendung des Baus) von dem Überbau erfährt, stellt sich die Frage, wer nun das Eigentum am Gebäude hat.  Die Probleme des Überbaus sind nur teilweise in den Vorschriften der §§ 912 ff. BGB geregelt.

Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.

 

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