Nicht nur in Prüfungsarbeiten an der
Universität, sondern auch im richtigen Leben der Gerichte gibt es einen
Dauerbrenner, der einfach nicht verschwindet. Es handelt sich um die
Schwarzarbeit eines Unternehmers.Dazu hatte der Bundesgerichtshof vor nicht
allzu langer Zeit noch entschieden, dass der Nichtigkeit des Werkvertrags der
Einwand von Treu und Glauben in Form der unzulässigen Rechtsausübung
entgegenstehen könne.
Diese Entscheidung wurde im Jahr 2008 veröffentlicht. Der
Unternehmer setze sich gegen Treu und Glauben in Widerspruch zu seinem bisher
auf Erfüllung des Vertrags gerichteten Verhalten, wenn er nunmehr für die
Mangelhaftigkeit seiner Leistung nicht einstehen wolle.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr
erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
* Als Amazon-Partner verdiene ich an
qualifizierten Verkäufen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen