
Zu diesem Thema kann
man viele Ausführungen lesen, die sich jedoch teilweise auf eine völlig andere
Begründung stützen.
Im Ergebnis ist klar, dass der Besteller die Zahlung
(jedenfalls zum Teil) verweigern können muss. Man wird hier richtigerweise
zwischen der Abnahme und dem Zeitraum davor unterscheiden müssen.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr
erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
* Als Amazon-Partner verdiene ich an
qualifizierten Verkäufen.
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