Eine ganz alltägliche Situation bereitet bei
der rechtlichen Beurteilung oftmals einige Schwierigkeiten in der Begründung.
Es geht um den Fall, dass ein Werkunternehmer ein Werk mangelhaft erstellt und
nunmehr die Zahlung des Werklohns vom Besteller verlangt. Besteht hier die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht?
Zu diesem Thema kann
man viele Ausführungen lesen, die sich jedoch teilweise auf eine völlig andere
Begründung stützen.
Im Ergebnis ist klar, dass der Besteller die Zahlung
(jedenfalls zum Teil) verweigern können muss. Man wird hier richtigerweise
zwischen der Abnahme und dem Zeitraum davor unterscheiden müssen.
Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr
erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* „Aufsätze zum Zivilrecht“.
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