Der Focus online
berichtet, dass im Fall des Films „Kleinohrhasen“ das Kammergericht Berlin am
Dienstag „in erster Instanz“ eine Entscheidung getroffen habe:
Man kennt offenbar
den Unterschied zwischen dem Kammergericht und dem Landgericht Berlin (LG
Berlin Urteil vom 27.10.2020 15 O 296/18) nicht. Einem Juristen sollte ein
solcher Fehler nicht unterlaufen.
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