In einem Forum hat ein Mitglied folgenden Satz aus seinem Repetitorium zum „Integritätsinteresse“ zitiert und behauptet, es handele sich dabei um „Mist“:
"Schadensersatz neben der Leistung sind Positionen, [...] zB Ersatz des Integritätsinteresses [...]"Zum Glück hat das Mitglied nach eigenen Angaben „grundlegende Kenntnisse“ und weiß es deshalb besser (Ironie!).
Tja, was soll man dazu sagen?
Der einfache Schadensersatz neben der Leistung gem. § 280 I BGB kann bei einer vertraglichen Beziehung sehr wohl das Integritätsinteresse des Vertragspartners betreffen, wenn etwa Schutz- oder Sorgfaltspflichten verletzt werden, siehe § 241 II BGB.
Auch bei einem Kaufvertrag z.B. kann das Integritätsinteresse
des Käufers betroffen sein, wenn eine mangelhafte Kaufsache das ansonsten
bestehende Eigentum des Käufers beeinträchtigt gem. §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB.
Wer ernsthaft
grundlegende Kenntnisse im Schadensrecht erlangen möchte, kann sich einmal mein
Buch* „Schadensrecht“ durchlesen. Dort gehen die Ausführungen allerdings weit über
diese absoluten Basics hinaus.
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