In der juristischen Ausbildung nimmt das
Stellvertretungsrecht einen wichtigen Platz ein. Insbesondere in Klausuren oder Hausarbeiten
für Anfänger finden sich häufig Probleme aus diesem Bereich.
Für Prüfer bietet sich die Materie unter
anderem gerade deshalb an, weil man leicht feststellen kann, ob die Bearbeiter
die Trennung zwischen der rechtsgeschäftlichen Vollmacht und dem zugrunde
liegenden Vertragsverhältnis (wie etwa einem Auftrag oder gar nur einer
Gefälligkeit) verstanden haben. Auch die
Erweiterung des eher durchschaubaren Zwei-Personen-Verhältnisses um einen
Dritten führt zu zusätzlichen Schwierigkeiten.
Um die Verwirrung perfekt zu machen, kann man sogar noch eine vierte
Person einschalten, nämlich den Untervertreter.
Diese undurchsichtige Konstellation soll im Folgenden etwas näher
untersucht werden.
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