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Montag, 27. April 2015

Die Untervertretung

In der juristischen Ausbildung nimmt das Stellvertretungsrecht einen wichtigen Platz ein.  Insbesondere in Klausuren oder Hausarbeiten für Anfänger finden sich häufig Probleme aus diesem Bereich.

Für Prüfer bietet sich die Materie unter anderem gerade deshalb an, weil man leicht feststellen kann, ob die Bearbeiter die Trennung zwischen der rechtsgeschäftlichen Vollmacht und dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis (wie etwa einem Auftrag oder gar nur einer Gefälligkeit) verstanden haben.  Auch die Erweiterung des eher durchschaubaren Zwei-Personen-Verhältnisses um einen Dritten führt zu zusätzlichen Schwierigkeiten.

Um die Verwirrung perfekt zu machen, kann man sogar noch eine vierte Person einschalten, nämlich den Untervertreter.  Diese undurchsichtige Konstellation soll im Folgenden etwas näher untersucht werden.

Der Artikel ist auf diesem Blog nunmehr hier dargestellt.








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