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Donnerstag, 30. April 2015

Verdacht eines Mangels beim Kauf

Für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Kaufrecht ist das Vorliegen eines Mangels zur Zeit des Gefahrübergangs erforderlich.  Hier stellt sich gelegentlich die Frage, ob auch schon der Verdacht, dass die Kaufsache in ihrer Beschaffenheit beeinträchtigt ist, als Mangel anzusehen ist.  Dazu gibt es nunmehr eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der insoweit die bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung bestehende Rechtsprechung in diesem Punkt bestätigt.

Der Artikel ist auf diesem Blog nicht mehr erhältlich, sondern nur noch in gesammelter Form in meinem eBook* Aufsätze zum Zivilrecht“.



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