Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass
ein Unternehmen K unter Beifügung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei
einem Unternehmen V eine Bestellung über die Lieferung einer Kaufsache abgibt,
wobei Letzteres dieses Angebot unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen annimmt.
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hey, wie genau prüfe ich dann, ob er auf sachenrechtlicher Ebene doch ein Anwartschaftsrecht erworben hat ?
AntwortenLöschenWenn der Verkäufer seine Sache nur bedingt auf den Käufer überträgt und dieser sie widerspruchslos hinnimmt, geht man davon aus, dass in dieser Situation ein Einverständnis zum bedingten Erwerb vorliegt. Dann steht dem Käufer jedenfalls ein Anwartschaftsrecht an der Sache zu, denn er hat eine gefestigte Rechtsposition erlangt, die von dem Veräußerer nicht mehr einseitig zerstört werden kann. Das erfolgt automatisch, sodass es keiner weiteren Erklärungen und auch keiner gesonderten Prüfung der Entstehung eines Anwartschaftsrechts bedarf.
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