Juristische E-Bücher auf "Buy me a coffee" unter "Extras" billiger zu finden

Buy Me A Coffee

Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Mittwoch, 29. Juli 2015

Erklärung der Anfechtung oder des Rücktritts?

Erklärung der Anfechtung oder des Rücktritts nach Auslegung des Verhaltens einer Vertragspartei


„Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihrs nicht aus, so legt was unter.“

Wann liegt eine Erklärung der Anfechtung oder des Rücktritts vor?



Montag, 20. Juli 2015

Rückerwerb des Nichtberechtigten

Im Sachenrecht sollte man als Jurist in der Ausbildung eine besondere Konstellation kennen, die sich hinter der Bezeichnung „Rückerwerb des Nichtberechtigten“ verbirgt.  Es geht dabei um den Fall, dass etwa der Eigentümer einer beweglichen Sache den unmittelbaren Besitz auf einen anderen überträgt, der z.B. Verwahrer oder Mieter ist.  Wenn nun der Besitzer die Sache an einen Dritten veräußert, kann Letzterer durchaus gutgläubig das Eigentum daran erwerben, da die Sache gerade nicht abhandengekommen ist, §§ 932 ff. BGB.  Sofern nun der Dritte in der Folge das Eigentum wieder auf den ursprünglichen Nichtberechtigten überträgt, stellt sich die Frage, ob dieser das Eigentum jetzt vom Berechtigten erwerben kann.  Das ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten.


Donnerstag, 9. Juli 2015

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht

In der juristischen Ausbildung an der Universität ist das Handelsrecht ein Nebenfach, das man nur in den Grundzügen beherrschen muss.  Diese Grundzüge erfassen in der Regel auch die Handelsgeschäfte im Allgemeinen, worunter unter anderem das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369 ff. HGB fällt.  Es soll daher kurz angesprochen werden, obgleich es eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass hier in einer Prüfungsarbeit tieferes Detailwissen verlangt wird.


Freitag, 3. Juli 2015

Sich widersprechende AGB

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass ein Unternehmen K unter Beifügung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Unternehmen V eine Bestellung über die Lieferung einer Kaufsache abgibt, wobei Letzteres dieses Angebot unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt.


Donnerstag, 25. Juni 2015

Schadensersatz statt der Leistung beim Kaufvertrag

Sofern der Verkäufer dem Käufer einen mangelhaften Gegenstand übergibt, hat er den zwischen den Parteien bestehenden Vertrag nicht erfüllt.  Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch besteht ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer nach § 446 S. 1 BGB (oder an eine Transportperson gem. § 447 I BGB beim Versendungskauf) allerdings nicht fort, sondern wandelt sich um in einen Nacherfüllungsanspruch.  Der Erfüllungsanspruch aus § 433 I 2 BGB wird also zu einem Nacherfüllungsanspruch gem. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB, welcher ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist, sodass keine Identität zwischen beiden besteht.


Donnerstag, 18. Juni 2015

Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts

Für das Führen eines Prozesses bedarf es in einem Anwaltsprozess gem. § 78 ZPO einer Prozessvollmacht, durch welche sich eine Partei von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen kann.

Natürlich kann auch in einem Parteiprozess gem. § 79 ZPO die Vertretung durch eine/n Rechtsanwalt/in erfolgen, obwohl das nicht vorgeschrieben ist.


Freitag, 12. Juni 2015

Beweislastumkehr nach § 476 BGB

Jeder mit dem Zivilrecht beschäftigte Jurist hat sich sicherlich in den letzten Jahren oft und eingehend mit der Vorschrift des § 476 BGB auseinandersetzen müssen. Es geht um die Beweislastumkehr beim Kaufvertrag.


Samstag, 6. Juni 2015

Teilnichtleistung und Teilschlechtleistung

Ein klassisches Problem bei der Abgrenzung des Allgemeinen vom Besonderen Schuldrecht stellt die Frage dar, wann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, wenn der Schuldner nur eine Teilleistung erbracht hat oder zwar vollständig geleistet, dies aber teilweise schlecht getan hat.  Der Klarheit halber sollen beide Fälle getrennt betrachtet werden.


Montag, 1. Juni 2015

Haftung für Gehilfen

Im Zivilrecht gibt es mehrere Prinzipien, deren Verletzung in einer Prüfungsarbeit als Kardinalfehler zu einem Nichtbestehen führt.  Neben dem in einem früheren Beitrag von mir bereits erläuterten Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist hier auch die Haftung für einen Gehilfen zu nennen.

Sofern sich dieses Problem in einer Klausur oder Hausarbeit stellt, muss man genau unterscheiden, ob es sich um die Haftung für einen Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB oder einen Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB handelt.

Um die Sache noch undurchschaubarer zu machen, ist regelmäßig auch an eine Organhaftung nach § 31 BGB zu denken.  Diese Normen sollen im Folgenden abgegrenzt werden.


Montag, 25. Mai 2015

Hin- und Rücksendekosten beim Rücktritt vom Kaufvertrag

Hin- und Rücksendekosten, Rücktritt vom Kaufvertrag anhand eines Urteils für die juristische Ausbildung
Ein alltägliches Problem, für das man in der gängigen Literatur nur sehr wenige Lösungsansätze findet, stellen die Hin- und Rücksendekosten nach dem Rücktritt von einem Kaufvertrag dar.
Dies soll im Folgenden genauer betrachtet werden.


Sonntag, 17. Mai 2015

Haftung des Schein-Kommanditisten bei einer Schein-KG

Haftung des Schein-Kommanditisten bei einer Schein-KG als Rechtsscheinhaftung um Gesellschaftsrecht für das juristische Studium

Mein heutiger Beitrag beschäftigt sich zur Abwechslung mit dem Gesellschaftsrecht, welches sich bei Jurastudenten keiner großen Beliebtheit erfreut.  Auch hier werden von den Prüfungsämtern regelmäßig nur Kenntnisse der Grundzüge erwartet, sodass es ausreicht, wenn man sich einen Überblick über die Materie verschafft, ohne größeres Einzelwissen zu erwerben.

Wer sich also ein Grundwissen in diesem Sinne angeeignet hat, dem wird sich die hier zu besprechende Problematik leicht erschließen, obgleich sie doch recht speziell ist.

Es geht um die Haftung des Schein-Kommanditisten bei einer Schein-KG.



Montag, 11. Mai 2015

Die eigene juristische Argumentation anhand des Beispiels der außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags

In juristischen Foren findet man sehr oft die Frage, ob ein Mitglied, das einen Fitnessstudio-Vertrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen hat, diesen Vertrag vorzeitig und fristlos aus wichtigem Grund kündigen kann.  Vornehmlich geht es dabei um einen Umzug des Kunden.

Allzu oft wird dann in den Antworten pauschal ein erstinstanzliches Urteil genannt und die dort getroffene Entscheidung als allgemein verbindlich dargestellt.

Anhand des Beispiels der außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags soll deshalb die eigene juristische Argumentation dargestellt werden.