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Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Montag, 24. August 2015

Empfang der Leistung durch einen Minderjährigen

Im Allgemeinen Teil des BGB finden sich viele Probleme für den Studenten im ersten Semester, die man vielleicht nicht auf Anhieb versteht.  Dazu gehört das Recht der beschränkt Geschäftsfähigen mit seinen zahlreichen Details, was ein beliebtes Thema in Prüfungsarbeiten darstellt.  Deshalb soll im Folgenden der Empfang einer Leistung durch einen Minderjährigen angesprochen werden.


Freitag, 14. August 2015

Schaden als Aufwendung bei der GoA

Innerhalb der gesetzlichen Schuldverhältnisse nimmt die Geschäftsführung ohne Auftrag einen bedeutenden Platz ein.  Hier existieren mehrere Standartprobleme, die jedem Studenten der Rechtswissenschaft geläufig sein müssen.  Deshalb will ich ein solches Problem im Folgenden kurz darstellen.


Montag, 3. August 2015

Systemverständnis oder Auswendiglernen? Eine Stellungnahme anhand des Rücktrittsfolgenrechts

Systemverständnis oder Auswendiglernen?  Eine Stellungnahme anhand des Rücktrittsfolgenrechts

Allzu oft liest oder hört man in der juristischen Ausbildung, dass im Studium einzig das Systemverständnis gefordert sei, nicht aber ein Auswendiglernen.  Das unterscheide uns von den anderen Studiengängen, in denen ein stures Einprägen von Fakten zu guten Prüfungsnoten ausreiche.

Ist das wirklich so?


Mittwoch, 29. Juli 2015

Erklärung der Anfechtung oder des Rücktritts?

Erklärung der Anfechtung oder des Rücktritts nach Auslegung des Verhaltens einer Vertragspartei


„Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihrs nicht aus, so legt was unter.“

Wann liegt eine Erklärung der Anfechtung oder des Rücktritts vor?



Montag, 20. Juli 2015

Rückerwerb des Nichtberechtigten

Im Sachenrecht sollte man als Jurist in der Ausbildung eine besondere Konstellation kennen, die sich hinter der Bezeichnung „Rückerwerb des Nichtberechtigten“ verbirgt.  Es geht dabei um den Fall, dass etwa der Eigentümer einer beweglichen Sache den unmittelbaren Besitz auf einen anderen überträgt, der z.B. Verwahrer oder Mieter ist.  Wenn nun der Besitzer die Sache an einen Dritten veräußert, kann Letzterer durchaus gutgläubig das Eigentum daran erwerben, da die Sache gerade nicht abhandengekommen ist, §§ 932 ff. BGB.  Sofern nun der Dritte in der Folge das Eigentum wieder auf den ursprünglichen Nichtberechtigten überträgt, stellt sich die Frage, ob dieser das Eigentum jetzt vom Berechtigten erwerben kann.  Das ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten.


Donnerstag, 9. Juli 2015

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht

In der juristischen Ausbildung an der Universität ist das Handelsrecht ein Nebenfach, das man nur in den Grundzügen beherrschen muss.  Diese Grundzüge erfassen in der Regel auch die Handelsgeschäfte im Allgemeinen, worunter unter anderem das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369 ff. HGB fällt.  Es soll daher kurz angesprochen werden, obgleich es eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass hier in einer Prüfungsarbeit tieferes Detailwissen verlangt wird.


Freitag, 3. Juli 2015

Sich widersprechende AGB

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass ein Unternehmen K unter Beifügung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Unternehmen V eine Bestellung über die Lieferung einer Kaufsache abgibt, wobei Letzteres dieses Angebot unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt.


Donnerstag, 25. Juni 2015

Schadensersatz statt der Leistung beim Kaufvertrag

Sofern der Verkäufer dem Käufer einen mangelhaften Gegenstand übergibt, hat er den zwischen den Parteien bestehenden Vertrag nicht erfüllt.  Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch besteht ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer nach § 446 S. 1 BGB (oder an eine Transportperson gem. § 447 I BGB beim Versendungskauf) allerdings nicht fort, sondern wandelt sich um in einen Nacherfüllungsanspruch.  Der Erfüllungsanspruch aus § 433 I 2 BGB wird also zu einem Nacherfüllungsanspruch gem. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB, welcher ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist, sodass keine Identität zwischen beiden besteht.


Donnerstag, 18. Juni 2015

Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts

Für das Führen eines Prozesses bedarf es in einem Anwaltsprozess gem. § 78 ZPO einer Prozessvollmacht, durch welche sich eine Partei von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vor Gericht vertreten lassen kann.

Natürlich kann auch in einem Parteiprozess gem. § 79 ZPO die Vertretung durch eine/n Rechtsanwalt/in erfolgen, obwohl das nicht vorgeschrieben ist.


Freitag, 12. Juni 2015

Beweislastumkehr nach § 476 BGB

Jeder mit dem Zivilrecht beschäftigte Jurist hat sich sicherlich in den letzten Jahren oft und eingehend mit der Vorschrift des § 476 BGB auseinandersetzen müssen. Es geht um die Beweislastumkehr beim Kaufvertrag.


Samstag, 6. Juni 2015

Teilnichtleistung und Teilschlechtleistung

Ein klassisches Problem bei der Abgrenzung des Allgemeinen vom Besonderen Schuldrecht stellt die Frage dar, wann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, wenn der Schuldner nur eine Teilleistung erbracht hat oder zwar vollständig geleistet, dies aber teilweise schlecht getan hat.  Der Klarheit halber sollen beide Fälle getrennt betrachtet werden.


Montag, 1. Juni 2015

Haftung für Gehilfen

Im Zivilrecht gibt es mehrere Prinzipien, deren Verletzung in einer Prüfungsarbeit als Kardinalfehler zu einem Nichtbestehen führt.  Neben dem in einem früheren Beitrag von mir bereits erläuterten Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist hier auch die Haftung für einen Gehilfen zu nennen.

Sofern sich dieses Problem in einer Klausur oder Hausarbeit stellt, muss man genau unterscheiden, ob es sich um die Haftung für einen Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB oder einen Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB handelt.

Um die Sache noch undurchschaubarer zu machen, ist regelmäßig auch an eine Organhaftung nach § 31 BGB zu denken.  Diese Normen sollen im Folgenden abgegrenzt werden.