Laut einer Mitteilung von LTO hier plant das Bundesjustizministerium eine Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts im Zivilverfahren vor den Amtsgerichten von 5000 auf 8000 Euro. Dies sei deshalb geplant, weil die Zahl der anhängigen Verfahren vor den Amtsgerichten stark rückläufig sei (etwa ein Drittel).





