Laut einer Mitteilung von LTO hier plant das Bundesjustizministerium eine Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts im Zivilverfahren vor den Amtsgerichten von 5000 auf 8000 Euro. Dies sei deshalb geplant, weil die Zahl der anhängigen Verfahren vor den Amtsgerichten stark rückläufig sei (etwa ein Drittel).
Nun ist es ja so, dass man Richter/innen nicht einfach entlassen kann, wenn die Eingangszahlen zurückgehen. Deshalb muss man für diese eben mehr Verfahren zur Verfügung stellen, was gerade durch eine solche Anhebung des genannten Wertes möglich wäre.Diese Änderung sei nach der Mitteilung die erste seit 30
Jahren. Des Weiteren sollen auch nachbarrechtliche Streitigkeiten
streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden.
Zu meiner Zeit war man am Amtsgericht noch enorm
ausgelastet, wobei ich damals sogar zwei Sitzungstage die Woche durchführen
musste. Mit einer Anhebung des Streitwerts wird dann wohl wieder die alte Situation
hergestellt, wodurch eine große Auslastung zu erwarten ist.
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Die
Zulässigkeit der Klage im Zivilrecht
Zuständigkeitsstreitwert
und Feststellungsklage
Die
Berufung gegen ein Versäumnisurteil
Bei
der Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess ist größte Vorsicht
geboten
Der
Aufbau der einseitigen Erledigungserklärung im Gutachten
Die
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage
Flucht
in die Säumnis/Widerklage
Der
Gerichtsstand des Erfüllungsortes
Die
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