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Dienstag, 27. Februar 2024

Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts im Zivilverfahren geplant

 

Laut einer Mitteilung von LTO hier plant das Bundesjustizministerium eine Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts im Zivilverfahren vor den Amtsgerichten von 5000 auf 8000 Euro. Dies sei deshalb geplant, weil die Zahl der anhängigen Verfahren vor den Amtsgerichten stark rückläufig sei (etwa ein Drittel).

Nun ist es ja so, dass man Richter/innen nicht einfach entlassen kann, wenn die Eingangszahlen zurückgehen. Deshalb muss man für diese eben mehr Verfahren zur Verfügung stellen, was gerade durch eine solche Anhebung des genannten Wertes möglich wäre.

Diese Änderung sei nach der Mitteilung die erste seit 30 Jahren. Des Weiteren sollen auch nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden.

Zu meiner Zeit war man am Amtsgericht noch enorm ausgelastet, wobei ich damals sogar zwei Sitzungstage die Woche durchführen musste. Mit einer Anhebung des Streitwerts wird dann wohl wieder die alte Situation hergestellt, wodurch eine große Auslastung zu erwarten ist.


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