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Donnerstag, 28. Januar 2021

Die fahrlässige Körperverletzung durch einen Hundehalter


Die fahrlässige Körperverletzung durch einen Hundehalter im Strafrecht wird anhand einer Gerichtsentscheidung dargestellt

Heute mal etwas aus dem Strafrecht, obwohl der folgende Sachverhalt natürlich auch zivilrechtliche Auswirkungen haben kann.

Das Landgericht Osnabrück beurteilte den Angriff eines Hundes und die folgende fahrlässige Körperverletzung durch den Hundehalter in strafrechtlicher Hinsicht.


Dabei lag folgender Sachverhalt laut einer Pressemitteilung zugrunde:


„Hintergrund der Verurteilung war ein Vorfall aus dem Oktober 2019. Dieser ereignete sich nach den Feststellungen der 5. Kleinen Strafkammer in ihrem gestrigen Urteil so, dass eine heute 40 Jahre alte Quakenbrückerin mit ihren Einkäufen nach Hause ging. Dabei kam die Frau an dem Grundstück des Angeklagten in einem Quakenbrücker Wohngebiet vorbei. In diesem Moment verließ der Angeklagte mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden sein Haus, um mit Ihnen spazieren zu gehen. Die Hunde sahen die Frau und liefen auf sie zu. Der Angeklagte rief die Hunde umgehend zurück. Doch nur einer von ihnen gehorchte und kehrte zu ihm zurück, bevor er die Frau erreicht hatte. Der andere Hund lief weiter in Richtung der Frau und reagierte nicht auf die Anweisungen des Angeklagten. Der Hund sprang dann in Richtung der Frau, die ihn mithilfe ihrer Einkaufstasche abwehren wollte. Dabei kam die Frau zu Fall. Durch den Sturz erlitt sie unter anderem eine Halswirbeldistorsion und eine Kopfprellung. Erst als sie am Boden lag, gelang es dem Angeklagten, den Hund zu packen und in das Haus zurückzubringen.“


Entscheidung des Gerichts:


Nach Ansicht des Gerichts hätte der Angeklagte dann, wenn er in einem Wohngebiet mit einem Hund spazieren geht, obwohl dieser nicht aufs Wort hört, diesen vorsorglich anleinen müssen, was er nicht getan hatte.

Ein solches sorgfaltswidriges Verhalten habe das absehbare Risiko geschaffen, dass der Hund sich anderen Personen unkontrolliert nähern könnte.

Auch die Folge, dass diese Personen dann bei instinktiven Abwehrreaktionen stürzen und sich verletzten könnten, hätte der Angeklagte aus Sicht der Kammer vorhersehen können.

Insgesamt ein einfacher Fall, der Anlass gibt, sich einmal näher mit der Fahrlässigkeitstat im Strafrecht auseinanderzusetzen.


Weiterführende Literatur:


Ein Prüfungsschema und entsprechende Übungsfälle kann man in meinem eBook* „Fallsammlung Strafrecht AT“ nachlesen:


Fallsammlung Strafrecht AT

 

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