Das Recht der Stellvertretung ist in der juristischen Ausbildung enorm wichtig. Aber auch im richtigen Leben spielt sie oft eine Rolle. Heute soll es um die Bankvollmacht gehen.
Gerade bei Erbfällen sind Vollmachten sehr hilfreich, wenn sie über den Tod hinaus erteilt sind. Denn damit kann ein Bevollmächtigter Zugriff auf das Bankkonto des Vollmachtgebers nehmen und finanzielle Angelegenheiten abwickeln. In der Praxis gibt es jedoch immer noch zahlreiche Kreditinstitute, die sich weigern, eine private Vollmacht anzuerkennen.Freilich ist es nachvollziehbar, dass sich Banken versichern
wollen, keine Auszahlung aufgrund einer unwirksamen Vollmacht zu leisten, da
sie unter Umständen auf Schadensersatz haften könnten. Dann schießen einige
Kreditinstitute allerdings über das Ziel hinaus, indem sie generell keine
privaten Vollmachten anerkennen. Man hört dann gelegentlich, dass eine notariell
beglaubigte Vollmacht erforderlich sei etc.
Laut Gesetz kann eine Vollmacht formlos erteilt werden, §
167 II BGB. Insofern ist sie auch von einem Kreditinstitut anzuerkennen. Es ist
auch nicht richtig, dass die Bank nur Vollmachten anerkennen darf, die bei
ihrem Institut selbst errichtet worden sind. Diese Frage ist mittlerweile in
der Rechtsprechung geklärt worden.
Sofern die Bank sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beruft, die nur hauseigene Dokumente anerkennen, ist auch das rechtlich nicht
wirksam. Eine solche Klausel wird wohl einen Verbraucher unangemessen benachteiligen
und deshalb unwirksam sein.
Wer eine transmortale Vollmacht hat, muss sich bei der Bank
auch nicht mittels eines Erbscheins legitimieren. Die Vollmacht reicht völlig
aus.
Eine interessante Detailfrage kann sich allerdings ergeben,
wenn man in einem Erbfall zwar eine Vollmacht über den Tod hinaus hat, aber im
Ausland lebt. Wenn man jetzt als Erbe in Frage kommt, wird die Bank das Konto
dennoch sperren, bis das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt
hat, in welcher steht, dass keine Erbschaftssteuer anfällt. Erst dann kann sich
die Bank einer Haftung entziehen und Geld auszahlen.
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