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Mittwoch, 17. September 2025

Ist eine Bankvollmacht nötig?

 

Ist eine Bankvollmacht nötig?


Das Recht der Stellvertretung ist in der juristischen Ausbildung enorm wichtig. Aber auch im richtigen Leben spielt sie oft eine Rolle. Heute soll es um die Bankvollmacht gehen.

Gerade bei Erbfällen sind Vollmachten sehr hilfreich, wenn sie über den Tod hinaus erteilt sind. Denn damit kann ein Bevollmächtigter Zugriff auf das Bankkonto des Vollmachtgebers nehmen und finanzielle Angelegenheiten abwickeln. In der Praxis gibt es jedoch immer noch zahlreiche Kreditinstitute, die sich weigern, eine private Vollmacht anzuerkennen.

Freilich ist es nachvollziehbar, dass sich Banken versichern wollen, keine Auszahlung aufgrund einer unwirksamen Vollmacht zu leisten, da sie unter Umständen auf Schadensersatz haften könnten. Dann schießen einige Kreditinstitute allerdings über das Ziel hinaus, indem sie generell keine privaten Vollmachten anerkennen. Man hört dann gelegentlich, dass eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich sei etc.

Laut Gesetz kann eine Vollmacht formlos erteilt werden, § 167 II BGB. Insofern ist sie auch von einem Kreditinstitut anzuerkennen. Es ist auch nicht richtig, dass die Bank nur Vollmachten anerkennen darf, die bei ihrem Institut selbst errichtet worden sind. Diese Frage ist mittlerweile in der Rechtsprechung geklärt worden.

Sofern die Bank sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, die nur hauseigene Dokumente anerkennen, ist auch das rechtlich nicht wirksam. Eine solche Klausel wird wohl einen Verbraucher unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sein.

Wer eine transmortale Vollmacht hat, muss sich bei der Bank auch nicht mittels eines Erbscheins legitimieren. Die Vollmacht reicht völlig aus.

Eine interessante Detailfrage kann sich allerdings ergeben, wenn man in einem Erbfall zwar eine Vollmacht über den Tod hinaus hat, aber im Ausland lebt. Wenn man jetzt als Erbe in Frage kommt, wird die Bank das Konto dennoch sperren, bis das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, in welcher steht, dass keine Erbschaftssteuer anfällt. Erst dann kann sich die Bank einer Haftung entziehen und Geld auszahlen.


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