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Sonntag, 21. Februar 2021

Rechtliche Probleme auf eBay im Jurastudium

 

Die rechtlichen Probleme beim Vertragsschluss auf der Plattform von eBay im Jurastudium werden erörtert

Seit es eBay gibt, erfreuen sich viele Dozenten/innen im Jurastudium daran, die damit verbundenen rechtlichen Probleme in Klausuren und Hausarbeiten einzubauen. Dass diese Thematik nach wie vor aktuell ist, zeigt eine derzeit laufende Hausarbeit, die sich gerade mit dem Vertragsschluss und der Auslegung sowie der Anfechtung beschäftigt.


Vertragsschluss


Ganz wichtig ist natürlich zunächst einmal der Vertragsschluss auf eBay. Hier muss man sich unbedingt Kenntnisse verschaffen, wenn es um eine Auktion geht. Dass es sich dabei nicht um eine echte Auktion iSd. § 156 S. 1 BGB mit Zuschlag handelt, sondern um einen ganz normalen Vertragsschluss durch Angebot und Annahme, sollte eigentlich jeder wissen. Wer die rechtlichen Hintergründe dazu im Detail noch nicht kennt, kann sie in meinem eBook* „Juristische Übungsfälle zum BGB AT“ in Fall Nr. 13 nachlesen.

Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit, einen Vertrag durch die Option „Sofort-Kaufen“ auf eBay zustande zu bringen. In diesem Fall liegt nach der Ansicht des Bundesgerichtshofs bereits ein verbindliches Angebot vor, das man durch Anklicken annehmen kann.

Bei einem solchen Angebot kommt es dann in Prüfungsarbeiten oft auf die Frage an, wie denn dieses Angebot ausgelegt werden muss, wenn z.B. im Angebot ein niedrigerer Preis als in der Beschreibung angegeben ist. Auch hier hat der Bundesgerichtshof seine Meinung kundgetan, dass die AGB von eBay nicht zur Auslegung herangezogen werden können und eine eigenständige Auslegung erfolgen muss.


Abbruch der Auktion


Ein sehr schönes Thema in Prüfungen ist auch der vorzeitige Abbruch einer Auktion auf eBay. Diese Situation enthält anspruchsvolle Probleme, insbesondere zum Schadensersatz, die man sich auf jeden Fall einmal näher ansehen sollte. Eine einfache Art, dies zu tun, ist es, sich Fall Nr. 26 in meinem eBook* „Juristische Übungsfälle zum Kaufrecht“ durchzulesen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten die AGB von eBay zwar nicht direkt zwischen Verkäufer und Käufer, sie sind aber im Rahmen der Auslegung der Erklärungen des Anbieters und des Bieters zu berücksichtigen. Eben diese Auslegung ergibt, dass das Angebot des Verkäufers unter dem Vorbehalt (also der auflösenden Bedingung gem. § 158 II BGB) einer Rücknahme nach diesen Regeln steht.


Unbefugte Nutzung


Nicht zu vergessen ist auch der Klassiker der unbefugten Nutzung eines Kontos durch einen Dritten auf  eBay, was man in  Fall Nr. 9 in dem eBook* „Juristische Übungsfälle zur Stellvertretung“ nachlesen kann. In dieser Situation liegt nach herrschender Ansicht ein Fall des Handelns unter fremdem Namen vor, also gelten die Vorschriften der §§ 164 ff. BGB analog.


Hier sind weitere Artikel zum Kaufrecht zu finden


Die Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Beschaffenheitsvereinbarung

Die Feinheiten des § 442 I 1 BGB

Probleme beim Grundstückskauf

Der Verschleiß als Mangel der Kaufsache

Frist zur Nacherfüllung und zweite Gelegenheit zur Nachbesserung

Die Abnahme im Kaufvertrag

Examenswissen im Kaufrecht

Autokaufvertrag zwischen Privatleuten unter Ausschluss der Gewährleistung – Vorsicht bei Verwendung von AGB

Die Eintrittskarte im Vorverkauf

Umtausch, Gewährleistungsrecht, Garantie – Was ist der Unterschied?

Der falsch gelieferte Artikel (aliud) beim Kaufvertrag im Internet – Wer hat welche Rechte?


Hier sind weitere Artikel zum Vertragsschluss zu finden


Die falsche Preisauszeichnung im Selbstbedienungsladen

Vertragsschluss an der Tankstelle

Das Schweigen im Rechtsverkehr und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Vertragsschluss beim Bäcker/Metzger im Supermarkt

Wissenszurechnung nach § 166 BGB


* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.



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