Juristische E-Bücher auf "Buy me a coffee" unter "Extras" billiger zu finden

Buy Me A Coffee

Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Sonntag, 2. Februar 2025

Haustiere als „fühlende Wesen“

 

Haustiere als „fühlende Wesen“

Im Internet kann man an verschiedenen Stellen finden, dass es in Spanien seit einiger Zeit ein neues Gesetz gibt, das Hausieren einen größeren Schutz zuspricht als vorher.

Dazu kommt einem ein von Mahatma Gandhi geäußerter Satz in den Sinn:

“The greatness of a nation and its moral progress can be judged by the way its animals are treated.”



So werden z.B. auf dieser Nachrichtenseite am 16.3.2023 die folgenden Ausführungen gemacht:

„In Spanien sollen Haustiere künftig als „fühlende Wesen“ besser vor Vernachlässigung, Aussetzen und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Das Unterhaus in Madrid billigte heute abschließend das „Gesetz für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren“ und Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen für Tierquälerei. In Spanien gibt es nach Schätzungen rund 26 Mio. Haustiere.

So dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Außerdem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Misshandlungen und andere Verstöße gegen den Tierschutz können mit Geldstrafen bis zu 200.000 Euro und sogar mit Gefängnis bestraft werden. Wer sein Tier misshandelt hat, dem wird dieses entzogen.“

In Deutschland ist die Situation leider nach wie vor dieselbe wie vor einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 1990 (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht; really?!), die als reine Augenwischerei bloße Begrifflichkeiten verändert hat. So bestimmt die Vorschrift des § 90a BGB:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Wunderbar! Im ersten Satz wird bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind, aber im dritten Satz wird klargestellt, dass die Vorschriften über Sachen entsprechend anzuwenden sind. Das ist typisch deutsche Haarspalterei. Damit hat sich gar nichts verändert, man kann sich aber jetzt damit brüsten, dass in Deutschland Tiere keine Sachen sind.

Dann bleibt es etwa auch dabei, dass man ein Haustier bei der Ehescheidung als Hausrat aufteilen muss, obwohl oft eine enorme emotionale Bindung an das Tier besteht. Es gibt dann auch kein Umgangsrecht mit dem Haustier.

Somit werden Tiere – weil sie gerade keine Rechtssubjektivität haben - nicht um ihrer selbst willen geschützt, sondern grundsätzlich nur reflexartig als Begleiterscheinung des dem Halter zuerkannten Eigentumsschutzes.

Freilich gibt es auch ein Tierschutzgesetz, das allerdings in vielen Bereichen nicht weit genug greift, um eine bessere Behandlung von Tieren zu gewährleisten. Ein im September 2024 in den Bundestag eingebrachter Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz ist nach dem Aus der Regierungskoalition offenbar nun auch vom Tisch.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen