Im Internet kann man an verschiedenen Stellen finden,
dass es in Spanien seit einiger Zeit ein neues Gesetz gibt, das Hausieren einen
größeren Schutz zuspricht als vorher.
Dazu kommt einem ein von Mahatma Gandhi geäußerter Satz
in den Sinn:
“The greatness of a nation and its moral progress can be judged by the way its animals are treated.”
Hier sind weitere Artikel zum
Sachenrecht zu finden
Gutgläubigkeit
beim Erwerb vom Nichtberechtigten
Das
Anwartschaftsrecht als Besitzrecht
„In
Spanien sollen Haustiere künftig als „fühlende Wesen“ besser vor Vernachlässigung,
Aussetzen und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Das Unterhaus in
Madrid billigte heute abschließend das „Gesetz für die Rechte und das
Wohlergehen von Tieren“ und Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen
für Tierquälerei. In Spanien gibt es nach Schätzungen rund 26 Mio. Haustiere.
So
dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als
drei Tage allein gelassen werden. Außerdem müssen sie artgerecht untergebracht
und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden.
Misshandlungen und andere Verstöße gegen den Tierschutz können mit Geldstrafen
bis zu 200.000 Euro und sogar mit Gefängnis bestraft werden. Wer sein Tier
misshandelt hat, dem wird dieses entzogen.“
In Deutschland ist die Situation leider nach wie vor dieselbe wie vor einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 1990 (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht; really?!), die als reine Augenwischerei bloße Begrifflichkeiten verändert hat. So bestimmt die Vorschrift des § 90a BGB:
„Tiere
sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind
die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht
etwas anderes bestimmt ist.“
Wunderbar! Im ersten Satz wird bestimmt, dass Tiere keine
Sachen sind, aber im dritten Satz wird klargestellt, dass die Vorschriften über
Sachen entsprechend anzuwenden sind. Das ist typisch deutsche Haarspalterei. Damit
hat sich gar nichts verändert, man kann sich aber jetzt damit brüsten, dass in
Deutschland Tiere keine Sachen sind.
Dann bleibt es etwa auch dabei, dass man ein Haustier bei
der Ehescheidung als Hausrat aufteilen muss, obwohl oft eine enorme emotionale
Bindung an das Tier besteht. Es gibt dann auch kein Umgangsrecht mit dem
Haustier.
Somit werden Tiere – weil sie gerade keine Rechtssubjektivität
haben - nicht um ihrer selbst willen geschützt, sondern
grundsätzlich nur reflexartig als Begleiterscheinung des dem Halter zuerkannten
Eigentumsschutzes.
Freilich gibt es auch ein Tierschutzgesetz, das allerdings
in vielen Bereichen nicht weit genug greift, um eine bessere Behandlung von
Tieren zu gewährleisten. Ein im September 2024 in den Bundestag eingebrachter Entwurf
für ein neues Tierschutzgesetz ist nach dem Aus der Regierungskoalition offenbar
nun auch vom Tisch.
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