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Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Dienstag, 17. Mai 2016

Nachweis des Erbrechts

Nachweis des Erbrechts

Im juristischen Studium stellt das Erbrecht nur ein Nebenfach dar, sodass man nicht mehr als Grundkenntnisse der Materie haben muss.  Eine allein erbrechtliche Klausur wird deshalb wohl kaum Gegenstand einer Prüfung sein.  Allerdings gibt es zahlreiche Einfallstore im Erbrecht für die Anwendung der anderen Bücher des BGB.

So kann ein Prüfer eine erbrechtliche Gestaltung wählen, um sodann den Hauptteil der Arbeit im allgemeinen Schuldrecht anzusiedeln.

Als Beispiel wäre etwa das Vermächtnis zu nennen, welches unmöglich sein könnte gem. § 275 BGB mit der Folge der Anwendbarkeit des § 283 BGB.

Im Folgenden soll es um den Nachweis des Erbrechts gehen.


Dienstag, 10. Mai 2016

Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags reloaded

Zum Thema der außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags wegen eines Umzugs habe ich in meinem Blog bereits einen Beitrag geschrieben.  Zur damaligen Zeit fehlte noch eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem konkreten Punkt.  Nunmehr hat der Bundesgerichtshof eine solche in die Welt gesetzt (Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15).


Donnerstag, 7. April 2016

Die gestörte Gesamtschuld im Gutachten

Ein Klassiker in Prüfungsaufgaben ist die Problematik der gestörten Gesamtschuld.  Ohne detaillierte Kenntnisse der Materie ist eine ordentliche Lösung im Gutachten der Klausur oder Hausarbeit kaum zu schaffen.


Freitag, 25. März 2016

Schlechtleistung beim Bewirtungsvertrag

Die Schlechtleistung beim Bewirtungsvertrag als gemischtem Vertrag wird anhand eines Gerichtsurteils erläutert
Eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 12.01.2016 (Aktenzeichen: 159 C 601/15) hat nach einer Pressemitteilung zu der Frage einer Leistungsstörung bei einem Bewirtungsvertrag Stellung genommen.  Die Schilderung in der Mitteilung nach juris.de lautet folgendermaßen:



Dienstag, 22. März 2016

Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung

Die Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung bei Veräußerung einer beweglichen Sache wird anhand der juristischen Literatur und der Rechtsprechung des BGH erläutert


Wenn der Verkäufer einer Sache dem Käufer das Eigentum nicht verschaffen kann, etwa weil es sich um eine abhanden gekommene Sache handelt oder er das Eigentum in der Zwischenzeit auf einen anderen übertragen hat, stellt sich in der Praxis ebenso wie in der Ausbildung die Frage, wie diese Situation der Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung rechtlich zu lösen ist.


Samstag, 12. März 2016

Das unberechtigte Nacherfüllungsverlangen

Aus mehreren juristischen Foren im Internet kann man ersehen, dass viele junge Juristen/innen Schwierigkeiten mit der gutachterlichen Lösung eines kaufrechtlichen Problems haben, nämlich mit dem unberechtigten Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung im Rahmen eines Kaufvertrags.

Es geht um die Situation, dass der Käufer eine Sache kauft und diese dann nicht fehlerfrei funktioniert.  Deshalb wendet er sich an den Verkäufer und fordert diesen zur Nacherfüllung wegen des vermeintlich mangelhaften Kaufgegenstands auf.  Der Verkäufer sendet dann einen Mitarbeiter zum Käufer zur Beseitigung des Mangels, wobei sich herausstellt, dass der Käufer in fahrlässiger Weise verkannt hat, dass gar kein Mangel vorliegt, sondern er selbst für das Nichtfunktionieren verantwortlich ist.  Nun verlangt der Verkäufer Schadensersatz für den vergeblichen Mangelbeseitigungsaufwand.


Dienstag, 1. März 2016

Vertragsschluss beim Bäcker/Metzger im Supermarkt

Vertragsschluss beim Bäcker/Metzger im Supermarkt


Ein sehr umstrittenes Problem der Rechtsgeschäftslehre ist die Frage, wann ein Vertragsschluss beim Bäcker/Metzger im Supermarkt erfolgt.

Nachdem der Tante-Emma-Laden mit persönlicher Bedienung heutzutage so gut wie ausgestorben ist und regelmäßig riesige Supermärkte ihre Waren auf Regalen zum selbstständigen Entnehmen auslegen, haben sich verschiedene Ansichten dazu entwickelt, wann ein Kaufvertrag zustande kommt und wer in dieser Situation konkret das Angebot abgibt und wer die Annahme erklärt.


Dienstag, 23. Februar 2016

Der Tierhalter und seine Haftung

Im BGB ist die Tierhalterhaftung in der Vorschrift des § 833 BGB geregelt.  Es handelt sich in Satz 1 der Vorschrift bei Luxustieren bekanntlich um einen Fall der Gefährdungshaftung, weshalb insoweit kein Verschulden des Halters erforderlich ist.  Bei der Haftung für Nutztiere nach Satz 2 liegt dagegen eine Haftung für vermutetes Verschulden vor mit der Möglichkeit der Exkulpation.


Sonntag, 14. Februar 2016

Die Berufung gegen ein Versäumnisurteil

Für fortgeschrittene Studenten oder Referendare finden sich im Zivilprozessrecht viele interessante Fallgestaltungen, von denen man einmal gehört haben sollte, falls diese Gegenstand einer Prüfung sein sollten.

Gerade die Säumnis vor Gericht stellt häufig den Gegenstand von zivilprozessualen Problemen dar, sofern diese in einer Prüfung im ersten Examen überhaupt abgefragt werden.

In diesem Sinn will ich mit knappen Ausführungen auf ein kleines Problem im Rahmen der Berufung gegen ein Versäumnisurteil hinweisen.


Sonntag, 7. Februar 2016

Der Überbau

Aus dem Bereich des Sachenrechts findet sich in Prüfungsarbeiten gelegentlich das Problem des Überbaus.  Wenn etwa ein Grundstückseigentümer auf seinem Boden ein Gebäude errichten lässt, das allerdings infolge eines Versehens des vom Eigentümer beauftragen Bauunternehmers über die Grenze zum Nachbarn zu einem geringen Teil auf dessen Grundstück gebaut wird und der Nachbar erst nach vollendeten Tatsachen (also nach Vollendung des Baus) von dem Überbau erfährt, stellt sich die Frage, wer nun das Eigentum am Gebäude hat.  Die Probleme des Überbaus sind nur teilweise in den Vorschriften der §§ 912 ff. BGB geregelt.


Freitag, 29. Januar 2016

Rückforderung der mittelbaren Schenkung

In der Ausbildung stellt das Schenkungsrecht sicherlich nicht den Schwerpunkt im Schuldrecht dar, sondern wird eher als Randgebiet behandelt.  Dennoch enthält dieser Vertragstyp zahlreiche Probleme, wie etwa die gemischte Schenkung oder die Abgrenzung zu unbenannten Zuwendungen, die Aufmerksamkeit verdienen.

Im Folgenden will ich die Rückforderung der mittelbaren Schenkung ansprechen, die so manchem Studenten noch wenig geläufig sein dürfte und die auch in der Ausbildungsliteratur zum Thema Schenkungsrecht oft nicht angesprochen wird.


Donnerstag, 21. Januar 2016

Die Anfechtung seitens des Bürgen

Die Anfechtung seitens des Bürgen bei einem Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum, Inhaltsirrtum und der arglistigen Täuschung
Nachdem eine Bürgschaft recht weitreichende Folgen hat, ist der Bürge des Öfteren geneigt, seine Willenserklärung anzufechten, um einem Einstehenmüssen für die Schuld des Hauptschuldners zu entgehen.  Im Folgenden sollen dazu einige Anfechtungsgründe angesprochen werden.

Die Anfechtung seitens des Bürgen.