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Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Montag, 30. November 2015

Erteilung einer Generalvollmacht durch den Geschäftsführer?

Im Gesellschaftsrecht findet sich ein auch in Prüfungsarbeiten gelegentlich abgefragtes Problem, das für die Praxis große Bedeutung haben kann.  Es geht darum, ob ein alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH eine Generalvollmacht an einen Dritten erteilen kann.


Dienstag, 17. November 2015

Die relative Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung

Die Nacherfüllung beim Kaufvertrag enthält eine Fülle an Problemen, von denen ich das Verweigerungsrecht des Verkäufers wegen relativer Unverhältnismäßigkeit kurz beleuchten will.


Mittwoch, 4. November 2015

Rechnungsstellung und Verzug

Der Allgemeine Teil des Schuldrechts stellt ein enorm umfangreiches Gebiet dar, das man als Jurastudent in den ersten Semestern kaum in allen Einzelheiten überblicken kann.  Nach der Schuldrechtsreform hat dieser Bereich aber nunmehr noch größere Bedeutung erlangt, nämlich gerade deshalb, weil im Besonderen Teil auf die allgemeinen Regeln verwiesen wird (siehe etwa § 437 BGB).  Wer also den Allgemeinen Teil nicht bewältigt hat, wird auch mit dem Besonderen Teil Schwierigkeiten haben.  Ein ganz besonders fehlerträchtiges Gebiet ist dabei der Verzug.  Regelmäßig tappen junge Juristen hier in die Falle und verschenken Punkte in einer Prüfungsarbeit.


Freitag, 30. Oktober 2015

Halloween – It’s all fun and games until…

Halloween – It’s all fun and games until…: Eine rechtliche Beurteilung zum Schadensersatz bei unerlaubten Handlungen von Minderjährigen und Kindern


Der morgige Tag ist hier in Amerika ein “big deal”.  Es handelt sich um Halloween.

Hier meine Gedanken mit dem Titel: Halloween – It’s all fun and games until…



Donnerstag, 29. Oktober 2015

Der geschäftsunfähige Geschäftsführer

Ein auf den ersten Blick scheinbar einfach zu lösendes Problem des Allgemeinen Teils des BGB stellt die Geschäftsunfähigkeit einer Person bei Abschluss eines Vertrags dar.

Die Willenserklärung des Geschäftsunfähigen ist gem. §§ 104 Nr. 2, 105 I BGB nichtig, sodass auch kein wirksamer Vertrag geschlossen werden kann.

Sofern der Handelnde als Vertreter tätig wird, bestimmt die Vorschrift des § 165 BGB, dass zumindest eine beschränkte Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters erforderlich ist.

Wenn nun etwa der Geschäftsführer einer GmbH geschäftsunfähig ist und für diese einen Kaufvertrag abschließt, könnte man demgemäß schnell zu dem Schluss kommen, dass die Erklärung nichtig ist und der Vertragspartner keinen vertraglichen Erfüllungsanspruch hat.

In dieser konkreten Konstellation wäre das aber zu kurz gegriffen.  Denn mit dieser Argumentation würde man die Besonderheit der Organstellung des Geschäftsführers der juristischen Person unberücksichtigt lassen.


Samstag, 24. Oktober 2015

Die Handlungsvollmacht

Das Recht der Stellvertretung wird an der Universität schon im ersten Semester gelehrt.  Viele Studenten/innen haben zu dieser Zeit aber noch nicht den nötigen Überblick, um schwierigere Fallkonstellationen lösen zu können, die insbesondere auch handelsrechtliche Aspekte beinhalten, wie etwa die Handlungsvollmacht gem. § 54 HGB.

Gerade die Abgrenzung, ob nun eine solche Vollmacht vorliegt oder lediglich eine im Umfang nach außen beschränkte BGB-Vollmacht, führt so manchen jungen Juristen zur Verzweiflung.


Donnerstag, 15. Oktober 2015

Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis

Heimlich, still und leise hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - XI ZR 243/13) seine Rechtsprechung in den sogenannten Anweisungsfällen geändert.  Das gibt Anlass, diesen Kernbereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse näher zu betrachten.


Samstag, 10. Oktober 2015

Haftung des Abschleppunternehmers

An der Universität ist in Prüfungsaufgaben immer wieder die Konstellation zu finden, dass eine Person ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellt, weshalb der Eigentümer des Grundstücks nun ein Abschleppunternehmen beauftragt, um es abschleppen zu lassen.  Dann geht es regelmäßig um das Recht des Eigentümers, den Pkw abschleppen zu lassen.

Wenn man den Fall dergestalt fortführt, dass das Auto nun vom Unternehmer beim Abschleppvorgang beschädigt wird, stellt sich die Frage, ob der Falschparker gegen diesen einen Anspruch auf Schadensersatz hat.


Montag, 28. September 2015

Folgen der Vollmacht über den Tod hinaus

Im Anschluss an meinen vorhergehenden Beitrag über die Vollmacht und ihre Gültigkeit nach dem Tod des Vollmachtgebers will ich noch auf die Folgen dieser Fallgestaltung eingehen.  Aus einem juristischen Forum im Internet lässt sich erkennen, dass hier erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit der Geschäfte des Bevollmächtigten besteht.


Freitag, 18. September 2015

Gültigkeit einer Vollmacht über den Tod hinaus

Ein beliebtes Thema in juristischen Prüfungsarbeiten ist die Problematik der vom Geschäftsherrn erteilten Vollmacht, deren Wirksamkeit nach dessen Tod zu untersuchen ist.  Hier existieren verschiedene Möglichkeiten, mit denen man sich als Student vertraut machen sollte.  Im Gesetz finden sich nur sporadisch Regelungen, die genau diesen Fall erfassen.  So wird in § 52 III HGB festgeschrieben, dass eine Prokura auch über den Tod des  Inhabers des Handelsgeschäfts hinaus gültig bleibt.  Gleiches gilt für eine Prozessvollmacht, § 86 1. Hs. ZPO.


Montag, 14. September 2015

Haftungsmilderung im Straßenverkehr?

Wer im Jurastudium schon etwas weiter fortgeschritten ist, kennt sicherlich die allseits zitierte Floskel, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell keine Haftungsmilderung im Straßenverkehr gebe.

Diese (jedenfalls momentan noch kühne) Behauptung soll im Folgenden etwas genauer betrachtet werden.


Montag, 7. September 2015

Das Anwartschaftsrecht an einem Grundstück

In der Literatur und der Rechtsprechung ist umstritten, ob es überhaupt ein Anwartschaftsrecht an einem Grundstück gibt und wann dieses entsteht.  Das soll im Folgenden näher betrachtet werden und ein kurzer Überblick über einige Folgen gegeben werden.