In den ersten Semestern der juristischen Ausbildung muss
man sich im Zivilrecht intensiv mit dem Stellvertretungsrecht beschäftigen.
Dieses ist dann regelmäßig in Prüfungsarbeiten während des gesamten Studiums
von großer Bedeutung. Anders als in manchen Nebengebieten darf man hier
keinesfalls auf Lücke lernen.
Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"
Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
Viel Spaß beim Lesen!
Freitag, 20. Januar 2017
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Der Aufbau im Gutachten
In einem juristischen Gutachten ist es von
ganz besonderer Bedeutung, die jeweiligen rechtlichen Probleme an der richtigen
Stelle zu verorten und eventuell bestehende Meinungsstreite dort darzustellen.
Montag, 17. Oktober 2016
Kapitulation der Rechtsprechung bei § 476 BGB
Nun ist es endlich so weit. Der
Bundesgerichtshof hat laut einer Pressemitteilung seine bisherige (und meiner
Ansicht nach völlig verfehlte) Rechtsprechung zur Vermutungswirkung nach § 476
BGB in dem Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15 aufgegeben.
Nach der
Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH v. 4.6.2015 - Rs
C-497/13) hatte das Gericht auch gar keine andere Möglichkeit. Nunmehr greift
also die Vermutungswirkung bereits dann ein, wenn dem Käufer der Nachweis
gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein
mangelhafter Zustand (eine "Mangelerscheinung") gezeigt hat.
Sonntag, 2. Oktober 2016
Der Vorvertrag
Gelegentlich kommt man im Jurastudium mit der
Problematik eines Vorvertrags in Berührung, was allerdings - ebenso wie in der
Praxis - eher selten der Fall ist.
Ein solcher Vorvertrag stellt einen
schuldrechtlichen Vertrag dar, der zwar nicht besonders im BGB geregelt ist, wegen
der Vertragsfreiheit aber zulässig ist, § 311 I BGB.
Freitag, 26. August 2016
DSL und VSD
Jeder, der nicht
nur ganz am Anfang der juristischen Ausbildung steht, weiß, was sich hinter
diesen Kürzeln verbirgt, nämlich die Drittschadensliquidation und der Vertrag
mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Sonntag, 24. Juli 2016
Die Abgrenzung von Vermögens- und Nichtvermögensschäden
Zu den im Jurastudium eher am Rand gelegenen
Gebieten gehört das Schadensrecht, wenn es um die Haftungsausfüllung nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB geht.
Die Anspruchsgrundlagen für einen
Schadensersatz werden in den Vorlesungen
relativ ausführlich besprochen (Haftungsbegründung),
allerdings nicht die Folgen, nämlich die haftungsausfüllende Zurechnung und die
Art, der Inhalt und der Umfang des Schadensersatzes.
Es lohnt sich jedoch, dieses jedenfalls für
das erste Staatsexamen sehr überschaubare Gebiet etwas näher zu betrachten und
sich gewisse, immer wieder abgefragte Probleme zu verinnerlichen. Einen hinreichend tiefen Überblick habe ich
in meinem eBook „Schadensrecht, Haftungsausfüllung nach §§ 249 ff. BGB“ auf
amazon.de gegeben.
Montag, 27. Juni 2016
Eigenschaftsirrtum beim Kauf
Nicht wenige Studierende sind überfordert, wenn
es um das Problem des Zusammentreffens von BGB AT und dem Besonderen Teil des
BGB geht. Insbesondere die immer wieder
in Hausarbeiten zu findende Konkurrenz zwischen dem Allgemeinen Teil und dem
Besonderen Teil im Rahmen der Anfechtung einer Willenserklärung beim
Kaufvertrag sei hier genannt.
Nun lernt
zwar jede/r neue Jurastudent/in bereits im ersten Semester ein Prüfungsschema, nach
welchem eine Anfechtung zu prüfen ist.
Dort finden sich dann regelmäßig verschieden Prüfungspunkte, bei denen allerdings
oft die Konkurrenz der Anfechtung mit anderen Rechtsinstituten übergangen
wird. In welcher Anfängervorlesung wird
dieses Thema denn wirklich im Detail behandelt?
Dienstag, 17. Mai 2016
Nachweis des Erbrechts
Im juristischen Studium stellt das Erbrecht nur ein Nebenfach dar, sodass man nicht mehr als Grundkenntnisse der Materie haben muss. Eine allein erbrechtliche Klausur wird deshalb wohl kaum Gegenstand einer Prüfung sein. Allerdings gibt es zahlreiche Einfallstore im Erbrecht für die Anwendung der anderen Bücher des BGB.
So kann ein Prüfer eine
erbrechtliche Gestaltung wählen, um sodann den Hauptteil der Arbeit im
allgemeinen Schuldrecht anzusiedeln.
Als
Beispiel wäre etwa das Vermächtnis zu nennen, welches unmöglich sein könnte
gem. § 275 BGB mit der Folge der Anwendbarkeit des § 283 BGB.
Im Folgenden soll es um den Nachweis des Erbrechts gehen.
Dienstag, 10. Mai 2016
Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags reloaded
Zum Thema der außerordentlichen Kündigung
eines Fitnessstudio-Vertrags wegen eines Umzugs habe ich in meinem Blog bereits
einen Beitrag geschrieben. Zur damaligen
Zeit fehlte noch eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem konkreten
Punkt. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof
eine solche in die Welt gesetzt (Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15).
Donnerstag, 7. April 2016
Die gestörte Gesamtschuld im Gutachten
Ein Klassiker in
Prüfungsaufgaben ist die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Ohne detaillierte Kenntnisse der Materie ist
eine ordentliche Lösung im Gutachten der Klausur oder Hausarbeit kaum zu schaffen.
Freitag, 25. März 2016
Schlechtleistung beim Bewirtungsvertrag
Eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom
12.01.2016 (Aktenzeichen: 159 C 601/15) hat nach einer Pressemitteilung zu der
Frage einer Leistungsstörung bei einem Bewirtungsvertrag Stellung
genommen. Die Schilderung in der
Mitteilung nach juris.de
lautet folgendermaßen:
Dienstag, 22. März 2016
Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung
Wenn der Verkäufer einer Sache dem Käufer das
Eigentum nicht verschaffen kann, etwa weil es sich um eine abhanden gekommene
Sache handelt oder er das Eigentum in der Zwischenzeit auf einen anderen übertragen
hat, stellt sich in der Praxis ebenso wie in der Ausbildung die Frage, wie
diese Situation der Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung rechtlich zu lösen ist.
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