Eine unter erfahrenen Studenten/innen schon recht alte Kamelle ist die Unterscheidung zwischen einem Leihvertrag und einem Mietvertrag.
Wer noch nicht weiß, wie man die Leihe von der Miete abgrenzt, sollte weitelesen.
Eine unter erfahrenen Studenten/innen schon recht alte Kamelle ist die Unterscheidung zwischen einem Leihvertrag und einem Mietvertrag.
Wer noch nicht weiß, wie man die Leihe von der Miete abgrenzt, sollte weitelesen.
Allgemein bekannt sein dürfte, dass es zur Fälligkeit des Werklohns im Werkvertragsrecht vom Grundsatz her einer Abnahme durch den Besteller bedarf. Zu dieser Abnahme habe ich vor einigen Jahren bereits einen Beitrag geschrieben. Auch im Kaufrecht gibt es eine Abnahme durch den Käufer.
Landläufig bekannt ist, dass das Jurastudium sehr schwer ist und die Ausbildung einschließlich des Referendariats auch recht lang ist. Die Länge der Ausbildung kann man leicht in Jahren messen, was jeder versteht.
Das Handelsrecht enthält einige Standardprobleme, die man in der juristischen Ausbildung lernen sollte, um im ersten juristischen Staatsexamen erfolgreich abschließen zu können. Gerade der Bereich des Handelskaufs ist dabei von hoher Bedeutung.
Ein interessanter Artikel zur derzeitigen Realität der juristischen Ausbildung an der Universität findet sich auf der ZjS hier.
Präsenzveranstaltungen und die digitale Lehre an der Uni in Zeiten von Corona
In einem Forum hat ein Mitglied folgenden Satz aus seinem Repetitorium zum „Integritätsinteresse“ zitiert und behauptet, es handele sich dabei um „Mist“:
Ein juristisches Forum hat sich wieder einmal als die Fundgrube für Verständnisprobleme beim Verbraucherschutz erwiesen.
Es geht um den Widerruf der auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärung.
Der Focus online
berichtet, dass im Fall des Films „Kleinohrhasen“ das Kammergericht Berlin am
Dienstag „in erster Instanz“ eine Entscheidung getroffen habe:
Man kennt offenbar
den Unterschied zwischen dem Kammergericht und dem Landgericht Berlin (LG
Berlin Urteil vom 27.10.2020 15 O 296/18) nicht. Einem Juristen sollte ein
solcher Fehler nicht unterlaufen.
Insbesondere im Kaufrecht geht es in Prüfungen oft um den Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund eines Mangels, den der Verkäufer nicht beseitigt hat. Dabei spielt die Fristsetzung bei § 323 I BGB eine bedeutende Rolle.
Alle Jurastudierenden sollten das Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter kennen. Das ist ein absolut examensrelevantes Gebiet aus dem Schuldrecht.
Hier geht es um die interessante Konstellation beim Anwaltsvertrag.
Auch im ersten Staatsexamen sollte man Grundkenntnisse im Zivilprozessrecht haben, da sich immer wieder in Examensklausuren prozessuale Zusatzfragen stellen, bei denen man relativ einfach Punkte sammeln kann.
Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes ist dabei ein sehr wichitges Thema.