Im Allgemeinen Teil des BGB ist das Stellvertretungsrecht ein bedeutender Aspekt der Rechtsgeschäftslehre. Es stellt insbesondere in Klausuren und Hausarbeiten an der Universität ein beliebtes Thema dar, zumal sich hier sehr viele kleine Probleme verstecken.
Ein Klassiker ist hier der Missbrauch der Vertretungsmacht und seine Ausnahmen bei den Fällen der Kollusion und Evidenz.
Sehen wir uns die Sache einmal näher an.










